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Coronabetrieb

Kontaktdaten Freibad Fridingen

Haus- und Badeordnung

Aufgrund der Pandemie mit dem Corona-Virus wird es dieses Jahr sicherlich kein „gewöhnliches“ Freibadjahr geben. Aufgrund der Hygiene- und Abstandsvorgaben, den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen sowie den Vorschriften sind im organisatorischen Ablauf, im Wasser und auch auf den Liegeflächen von den Besuchern gewisse Regelungen zu beachten und zwingend einzuhalten.
 

Um den Badebetrieb letztlich überhaupt aufnehmen zu können, hat die Verwaltung und das Badeteam hierfür ein sorgfältiges Konzept erarbeitet, das im Vorfeld mit dem Gesundheitsamt abgestimmt und abgeklärt wurde. Es dient dazu die Gesundheit der Gäste und des Personals zu gewährleisten. Wie derzeit in anderen Lebens- und Alltagsbereichen wird aber auch die Inbetriebnahme dieser Freizeiteinrichtung große Solidarität, Achtsamkeit, Sensibilität sowie die aktive Mitwirkung aller Beteiligten erfordern.
 

Für Ihr Verständnis danken wir deshalb schon im Voraus und hoffen, dass Sie in diesen Sommerwochen in unserem Freibad trotzdem eine schöne Abwechslung vom Alltag finden sowie erlebnisreiche Stunden verbringen können.
 

Zwei-Schicht-Betrieb regelt den Zugang
In dieser Saison gibt es veränderte Öffnungszeiten. So verläuft der Badebetrieb unter der Woche in einem „Zwei-Schicht-Modell“. Um auch unseren Frühschwimmern eine Benutzung des Bades zu ermöglichen, führt man von 10.00 bis 11.30 Uhr eine erste Schicht ein. In einer weiteren Schicht wird das Bad von 14.00 bis 20.00 Uhr geöffnet sein. An Wochenenden, d.h. an Samstagen und Sonntagen gibt es dagegen nur eine Schicht und zwar von 14.00 bis 20.00 Uhr.

Regelung im Eintrittsbereich Im Zugangsbereich wurden Absperrungen und Markierungen angebracht, um so möglichst auch in „Stoßzeiten“ das Abstandsgebot zu wahren und es hier nicht zu Engpässen kommen zu lassen. Im Übrigen wird eine Person im Bereich des Zugangs permanent auf die Einhaltung ausreichender Abstandsregeln achten. Das Verlassen des Bades ist nur über die beiden Drehkreuze möglich.
 

Kontaktdaten müssen zwingend hinterlegt werden
Bei Zutritt zum Bad müssen die Badegäste zwingend ihre Kontaktdaten hinterlegen. Dies geschieht durch das Ausfüllen eines Formulars im Vorfeld des Freibadbesuchs. Um einen unnötigen Rückstau im Eingang zu vermeiden, ist dies dort nicht möglich. Mit Blick auf einen weiteren Badebesuch wird das Formular zur Datenerfassung innerhalb des Freibads ausgelegt oder kann im Vorfeld des Badebesuchs hier (oben rechts) heruntergeladen bzw. dem Amtsblatt entnommen werden. Die Dauer- und die Eintrittskarten sind im Rathaus zu erwerben: Einzeleintrittskarten zudem auch am Eingang. Die Angaben sind erforderlich, damit man – im Falle eines Virusausbruchs – die betreffenden Personen ausfindig machen kann. Sie werden nach vierwöchiger Aufbewahrung vernichtet.

Maximale Anzahl an Badegästen pro Schicht
Aufgrund der geltenden Bestimmungen darf sich nur eine bestimmte Anzahl an Personen sowohl auf der Liegewiese wie auch innerhalb des Wassers aufhalten. Kinder unter zehn Jahren haben nur in Begleitung eines Erwachsenen Zugang zum Freibad. Der Gemeinderat legte auf dieser Basis fest, dass sich maximal 60 Personen innerhalb des Wassers aufhalten können. Der Ein- und Ausstieg erfolgt allein über die Treppe im Bereich des Nichtschwimmerbeckens sowie auch geregelt im Schwimmerbereich. Der Schwimmverkehr selbst muss im Einbahnsystem stattfinden. Mit roten und grünen Tafeln macht die Beckenaufsicht darauf aufmerksam, ob weitere Personen ins Wasser können oder nicht. Pro Schicht legte der Gemeinderat aus Sicherheitsgründen die Zahl der Badebesucher zu Beginn des Betriebs auf 600 Personen fest.

Sammelumkleiden und Sammelduschen bleiben zunächst geschlossen Um keine unnötige Gefahr entstehen zu lassen, bleiben die Sammelumkleiden und Sammelduschen zunächst geschlossen. Für ein kurzes und zwingendes Abduschen stehen die Duschen am Beckenrand bereit. Zum Zwecke des Umkleidens wurden von der Verwaltung bereits „flexible“ Umkleidekabinen angeschafft und stehen für eine Benutzung unter dem Vordach und auf der Wiese zur Verfügung. Möglich ist es dagegen bei Einhaltung der Abstandsregeln sowohl die Spinde wie auch die Toiletten zu benutzen.

Öffnung des Kiosks
Eine Bewirtschaftung des Kiosks ist unter Einhaltung der allgemeinen Vorschriften der Corona-Verordnung möglich.

Sonstige Regelungen

  • Gesperrt bleibt das Volleyballfeld, während – je nach Möglichkeit – die Rutsche und der Sprungturm durch die Badeaufsichten geöffnet werden können.

  • Die Haus- und Badeordnung können Sie hier herunterladen. Selbige kann auch an der Kasse eingesehen werden.

  • Um die Sicherheit innerhalb des Wassers müssen sich die Badegäste trotz der Einschränkungen nicht sorgen. In medizinischen Notfällen sind Erste Hilfe und Wasserrettungseinsätze durch die Schwimmmeister wie gewohnt gewährleistet, die ggf. eine Beatmung mit Beatmungsbeuteln und FFP2-Masken durchführen.

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